Hausordnung der Wieskirche

Wieskirche Hausordnung

Die Kirchenstiftung der Wieskirche hat für die Wieskirche eine Hausordnung beschlossen, welche ab 01.07.2018 für alle Besucher der Wieskirche bindet ist und hier (im PDF Format) eingesehen werden kann.

Folgend noch eine Ergänzung zum Thema »Hunde in der Kirche«

Hunde in der Wieskirche. Eine kleine Handreichung zur Hausordnung der Wieskirche

Hunde in der Wieskirche

Eine kleine Handreichung zur Hausordnung der Wieskirche, in der im §9 das Mitführen von Tieren mit Ausnahme von Assistenzhunden (Blindenhunde) verboten ist.

Liebe Besucherinnen und Besucher der Wieskirche,

zuerst einmal möchten wir Ihnen an dieser Stelle versichern, dass wir nichts gegen Hunde haben. Im Gegenteil: Wir mögen Hunde wirklich sehr gern. Allerdings ist es mit dem Mitführen von Tieren in den Kirchenraum ein etwas diffiziles Thema. Vielleicht können oder wollen Sie den folgenden Überlegungen nicht zustimmen. Ich bitte Sie dennoch um Ihr geschätztes Verständnis.

Und so erlaube ich mir, Ihnen einige Überlegungen zu §9 der Hausordnung der Wieskirche bezüglich des Mitführens von Hunden vorzulegen.

  • Das Thema des Mitführens von Hunden in Kirchen flammt seit einigen Jahren immer wieder neu auf. Hunde sind der beste und liebste Begleiter des Menschen geworden. Freilich hat sich da im Verständnis der Menschheit in den vergangenen Jahrzehnten etwas bewegt.
  • Tiere sind natürlich Geschöpfe Gottes. Insofern wird dieses Argument immer gerne angebracht, wenn es um die Frage nach dem eigenen Hund in der Kirche geht. Gott hat sicher Ihren Hund besonders gern. Hunde sind ja auch etwas Wunderbares in Hinblick auf Treue, Liebe und Vertrautheit. Warum dann das Verbot des Mitführens von Hunden in die Kirche?
  • Nun, zuerst müssen wir davon ausgehen, dass es sich bei unserer Kirche um ein Bauwerk im öffentlichen Raum handelt. Die Wieskirche ist es ein staatliches Gebäude im Eigentum des Freistaats Bayern. Ja, Sie haben richtig gelesen: Seit der Säkularisation im Jahre 1803 gehört die „Wies“ Bayern und nicht mehr der Katholischen Kirche. Als Wallfahrtskuratie verwalten wir diesen herrlichen Bau im Subsidiaritätsprinzip für den Freistaat Bayern. Da die Kirche ein öffentliches Bauwerk ist, gilt hier das Verbot zum Mitführen von Tieren in staatlichen Gebäuden. Weder in der Staatskanzlei zu München, noch in Schloss Neuschwanstein bei Schwangau, in der Walhalla bei Regensburg oder der Befreiungshalle bei Kelheim ist das Mitführen von Tieren erlaubt. Eine Ausnahme gibt es natürlich für Assistenzhunde wie z.B. Blindenhunde. Andere Tiere sind nicht erlaubt! Das gilt übrigens auch für den Reichstag in Berlin, das Kapitol in Washington wie auch das „House of Parliament“ in London.
  • Auch in anderen Gotteshäusern ist das Mitbringen von Tieren nicht erlaubt, so etwa im Kölner Dom, in der (evangelischen) Frauenkirche zu Dresden, geschweige denn in Moscheen oder Synagogen. Sie sehen an dieser kleinen Aufreihung, die unendlich weitergeschrieben werden könnte, dass das Verbot zum Mitführen von Hunden keine typische Angelegenheit der Katholischen Kirche ist.
  • Das Gleiche gilt natürlich auch für andere UNESCO-Welterbestätten, so z.B. den Taj Mahal oder der Stiftung Zollverein im Innenbereich.
  • Auch in Opernhäusern wie dem Bayerischen Nationaltheater, der Wiener Staatsoper oder der Mailänder Scala ist es nicht gestattet, Tiere mitzubringen.
  • Warum aber ist das so? Nun, Sie müssen verstehen, dass es sich bei der Bestimmung um Tiere im Eigentlichen handelt. Ich verstehe Ihre Liebe zu Ihrem Hund. Aber bitte erlauben Sie mir, an dieser Stelle mit einem Vergleich Ihre Angelegenheit in Relation zu setzen: Wir haben hier in der „Wies“ im Jahr sehr viele Reiter zu Besuch. Meinen Sie, dass diese Ihr Tier weniger lieben, bzw. diese Tiere weniger von Gott geliebt sind? Wenn jetzt nun Hunde erlaubt würden, dann müssten auch andere Tiere, zumindest Haustiere mitzubringen sein. Wo ist da die Grenze? Ich nehme an, dass Sie auch etwas überrascht wären, wenn nun einer der Reiter seinen geliebten vierbeinigen Freund in die Kirche mitbringen würde. Mit welcher Begründung sollte man da einen Unterschied machen? Ist ein Hund mehr wert als ein Pferd? Auch andere Tiere könnten mitgeführt werden. Katzen, Hamster, Meerschweinchen (wenngleich auch an der Leine). Jetzt stellen Sie sich vor, was da in der Kirche los wäre, wenn ein Hund und eine Katze gleichzeitig anwesend wären. Oder müsste dann der Hundebesitzer warten, bis der Katzenbesitzer die Kirche verlassen hat?
  • Oder stellen Sie sich einmal die Frage, was passiert, wenn mehrere Hunde gleichzeitig in der Kirche wären. Ich nehme an, dass Ihr Liebling ein besonders braver und ruhiger Hund ist. Aber ich rufe in Erinnerung, dass es unter Hunden nicht unbedingt immer friedlich zugehen muss. Was aber, wenn plötzlich zwei Hunde in der Kirche in einen lautstarken Konflikt kämen? Müsste die Anzahl der zugelassenen Hunde dann reguliert werden? Einer, zwei, drei…? Wann ist Ende und wer soll das überwachen? Stellen Sie sich in Ihrer eigenen Situation vor, dass Ihnen mitgeteilt würde, dass Sie die Kirche erst betreten könnten, wenn die Höchstanzahl an Hunden unterschritten wäre.
  • Nächstes Thema: Das Bellen und Knurren von Hunden. Wie kann man sicherstellen, dass ein Hund nicht die erhabene geistliche Stille des Heiligtums stört? Können nur Hunde eingelassen werden, die sozusagen „bellsicher“ sind? Hätten nicht auch „Kläffer“ als geliebte Geschöpfe Gottes das gleiche Recht wie stille Hunde?
  • Ich rufe in Erinnerung, dass Menschen zum Gebet in die Kirche kommen. Es gibt durchaus Menschen, die von der Anwesenheit von Tieren sehr gestört sind. Die Beter muss man respektieren. Der Beter hat den Vorrang! Für sie ist die Kirche als Erstes da. Sie müssen sich vorstellen, dass tagtäglich unzählige Beter kommen, die extrem schwierige und existentielle Probleme zum Wiesheiland tragen. Würden Sie an deren Stelle es für toll halten, wenn Sie im inständigen Gebet – vielleicht unter Tränen – von Tierlauten gestört würden? Ich rufe noch einmal in Erinnerung, dass sich nicht alle Tiere unauffällig verhalten – besonders, wenn mehrere zum gleichen Zeitpunkt anwesend sind.
  • Auch ist es ein nicht zu leugnendes Faktum, dass manche Menschen, besonders Kinder, Angst vor Tieren haben. Ich möchte nicht, dass ein Kirchenbesucher eine solche Angst hat. Und was ist, wenn sich ein Hund nicht beherrschen kann und womöglich doch zuschnappt? Man kann doch am Eingang keine Prüfung ansetzen, wie beißfreudig der Hund ist. Deshalb dürfen Hunde z.B. auch nicht in Sportstadien, zu Volksfesten oder zu großen musikalischen Events etc. mitgenommen werden. Allein die Möglichkeit, dass ein Hund ausflippen und zubeißen könnte, ist wohl nie ganz auszuschließen. Ich erinnere mich da an einen ganz lieben Hund in meiner Bekanntschaft. Dieser Hund ist die Liebe pur. Allerdings hat er einen rassespezifischen Hütehundinstinkt, der in bestimmten Situationen durchkommt. Ihr lieber Freund ist bestimmt richtig und gut erzogen. Davon gehe ich aus. Aber kann man das für jeden Hund sagen? Und wieder: Wo ist da die Grenze? Golden Retriever und Beagle ja, Rottweiler und Dogge nein?
  • Das Mitführen von Tieren ist auch in anderen öffentlichen Einrichtungen nicht erlaubt, z.B. Friedhöfen, Krankenhäusern, Arztpraxen, Lebensmittelläden uvm. Warum? Natürlich aus hygienischen Gründen. Freilich nehme ich an, dass Ihr Hund wie die meisten vorbildlich „stubenrein“ ist. Aber können Sie das bei allen potentiellen tierischen Besuchern hundertprozentig annehmen? Ich möchte nicht, dass ein tierischer Besucher womöglich sein Revier markiert oder etwas Anderes hinterlässt. Bei dem Ausmaß der Verunreinigungen in der direkten Umgebung der Wieskirche (und viele Hundebesitzer denken nicht einmal im Traum daran, die Hinterlassenschaft ihres Zamperls wegzuräumen) kann man sich vorstellen, dass es nur eine Frage der Zeit wäre, bis die ersten Fäkalien von unerzogenen Hunden in der Kirche wären. Und da können Sie mir vielleicht böse sein, aber das möchte ich nicht. Ich möchte auch nicht Kot aus der Kirche, einem Heiligtum, rauswischen müssen. Wohlgemerkt betone ich, dass ich diese Gefahr für Ihren Hund nicht sehe. Und mögen es fast alle Hunde sein, die sich vorbildlich in der Kirche verhalten würden, ist doch davon auszugehen, dass es bei einer vermehrten Anzahl von Tieren wohl sehr schnell sehr ungemütlich in der Kirche würde.

Liebe Besucherinnen und Besucher der Wieskirche, Sie sehen vielleicht, dass man bei genauerem Überdenken der Angelegenheit doch genügend und nicht wegzudiskutierende Argumente findet, warum Tiere in einer Kirche nicht erlaubt sind. Es kämen noch viele andere Gründe dazu, die an dieser Stelle zu erörtern wohl zu weit ginge. Freilich liegt es immer im Auge des Betrachters, ob man die Bedenken annehmen will oder nicht. Ich jedenfalls bin als Kustos der Wieskirche angehalten, die Kirche in ihrer Eigenheit zu bewahren. Dazu gehört halt auch die Einhaltung der wohlüberlegten Hausordnung, die vielleicht nicht jedermann gefällt.

Ich danke für Ihr geschätztes Verständnis und wünsche Ihnen alles Gute und Gottes reichen Segen – und trotz einer vielleicht kleinen Enttäuschung einen guten Aufenthalt in der Wies.


Florian Geis

Bischöflich Geistlicher Rat
Wieskurat
Kustos der UNESCO-Weltkulturerbestätte »Wieskirche«