Taufen in der Wieskirche
Die Spendung des Sakramentes der Taufe soll in der Regel nach dem Kirchenrecht in der Pfarrkirche der Tauffamilie vollzogen werden.
Falls eine Familie eine besondere Beziehung zur Wieskirche pflegt, kann unter folgenden Bedingungen auch eine Tauffeier in der Wieskirche abgehalten werden:
- Die Tauffamilie muss zuerst mit dem Pfarrer der Heimatpfarrei Kontakt aufnehmen und eine schriftliche Genehmigung des Ortspfarrers für eine Tauffeier in der Wieskirche erbitten.
- Das Taufgespräch führt in der Regel der Ortspfarrer.
- Die Heimatpfarrei schickt die Taufanmeldung mit der Genehmigung an das Pfarramt der Wieskirche: Wies 12, 86989 Steingaden.
- Die Taufeltern sprechen den Termin und den Ablauf der Taufe mit dem Wallfahrtspfarrer rechtzeitig ab.
- Der Vollzug der Taufe wird an die Heimatpfarrei und an die Mutterpfarrei der Wieskirche: Pfarramt St. Johannes Baptist, Steingaden, gemeldet und in das dortige Taufbuch eingetragen. Bitte bedenken Sie, dass künftig alle Taufscheine Ihres in der Wieskirche getauften Kindes bei der Pfarrei Steingaden angefordert müssen (z.B. wegen Anmeldung zur Erstkommunion, Firmung oder auch später zu dessen Trauung).
- Eine Taufe kann auch im Rahmen eines Wallfahrtsgottesdienstes stattfinden.
- Wenigstens einer der Taufpaten muss katholisch sein und darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein.
- Mitgebracht werden sollen: die Taufkerze, ein Taufkleid, evtl. gewünschte biblische Texte, Fürbitten, gewünschte Lieder, Taufspruch.
- Auch der Pilgersaal kann für eine Tauffeier genutzt werden.